In unserer heutigen Zeit werden immer mehr
Informationen digital verarbeitet und abgespeichert. Somit
wird die Archivierung solcher Daten zunehmend wichtiger als
je zuvor. Da die Gefahr durch Viren, Systemabstürze und
defekte der Hardware immer besteht ist es unablässig für
Sicherheit vorzusorgen. Ein weiterer Aspekt sind
physikalische Schäden am Inventar durch Überspannung,
Diebstahl, Verschleiß und Naturgewalten wie Feuer und Wasser.
Wer einen solchen Schaden schon einmal erlebt hat weiß seine
Sicherungskopie zu schätzen. Zudem kann der Umstand des
Datenverlustes sehr teuer werden, somit bietet eine
Sicherungskopie einen gewissen Schutz vor solchen
Unannehmlichkeit.
Datensicherung - Backup
Eine Datensicherung ist eine Kopie von
ein oder mehreren Datenbeständen innerhalb eines
Computersystems auf ein Speichermedium. Datensicherungen
dienen zur Rekonstruktion von Datenbeständen nach einem
Datenverlust daher wird sie auch Sicherungskopie genannt.
Die Wiederherstellung von Daten durch
eine Sicherungskopie nennt man Wiederherstellung,
Datenrücksicherung oder Restore.
Wo bewahrt man eine Datensicherung sicher auf?
Die Aufbewahrung der Kopie variiert je Archivierungs-
und Verfügbarkeitsbedarf.
Die Sicherungskopie sollte auf jeden Fall außerhalb Ihrer
Räumlichkeiten sein. In eine Firma kann man dies schon durch
ein transportables Speichermedium bewerkstelligen. Sehr
wichtige Daten hingegen sollten in einem Schließfach oder
einem Brandsicheren Safe aufbewahrt werden.
Eine weitere Variante bietet das Online-Backup. Bei diesem
Verfahren werden die Daten über das Internet zu einem
Rechenzentrum transferiert und gespeichert. In der Regel
erstellt das Rechenzentrum auch noch eine Kopie der Daten aus
gesetzlichen Gründen. Der Vorteil dieser Methode ist die
ständige Verfügbarkeit der Daten.
Sehr wichtig: Sie sollten stets prüfen ob Ihr Backup voll
funktionstüchtig ist. Denn es nutzt Ihnen nichts ein
kaputtes Backup zu archivieren. Für Ihre Absicherung sollten
Sie Kontroll- und Nachweisinstanzen in Erwägung ziehen.
Archivierungspflicht - Gesetzeslage
Seit dem 1.6.2002 gilt die Regelung nach Artikel 957
bis 963 des Obligationsrechts. In diesem Artikel wird beschrieben,
dass Geschäftskorrespondenzen für 10 Jahre archiviert
werden müssen. Zu diesen gehören unter anderem
elektronischer Datenverkehr wie E-Mails.
- Geschäftliche Datenbestände müssen in einem Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden
- Die Echtheit und Unverfälschbarkeit muss nachweisbar
sein
- Der Sicherungszeitpunkt muss unverfälschbar nachweibar
sein
- Die Daten sollten in angemessener Zeit wiederherstellbar sein
- Die Daten, die dem Datenschutz unterliegen müssen verschlüsselt werden